FAQ
Wie kann ich mir die Arbeit mit Gereon Benjamin Dasch vorstellen? Die wichtigsten Fragen haben wir auf dieser Seite für dich zusammengefasst. Sollte die Antwort zu deinem Anliegen hier nicht aufgeführt sein, zögere nicht, mich zu kontaktieren.
Wann ist eine Zusammenarbeit für mich das Richtige?
Eine Zusammenarbeit macht grundsätzlich Sinn für Menschen die eine Bereitschaft zur Selbstverantwortung mitbringen und nicht nur nach Inspiration sondern nach echter Transformation streben. Frei nach dem Motto: „Niemand kann dich Ausbilder außer du dich selbst und niemand kann deinen Weg gehen außer du selbst“
Ein Coach fungiert dabei ähnlich wie ein Klavierlehrer. Auch ohne den Lehrer kann man ein guter Klavierspieler werden, jedoch oft mit Umwegen und ohne wirkliche Refklektionsfläche. Gleichzeitig kann der Klavierlehrer einem nie das Klavierspielen abnehmen, am Ende liegt es in den eigenen Händen.
Vertraulichkeit - Was bedeutet das?
Vertraulichkeit und Diskretion sowie Datenschutz sind oberstes Gebot im Coaching und in der Beratung. Vertraulichkeit finden Sie bei mir vom Erstkontakt bis zur Nachbereitung des Coaching und Beratung wieder. Unter vertraulichem Kontakt verstehen ich des weiteren, auf Wunsch, eine neutrale schriftliche Kommunikation, einen neutralen Ort bis hin zu einer neutralen Rechnungsgestaltung.
Alle Aufzeichnungen / Protokolle der verschiedenen Sitzungen werden nach Beendigung des Mandats gelöscht. Es findet keine Speicherung der Daten statt.
Wie arbeiten wir in den Seminaren?
Wir arbeiten hauptsächlich mit Reflexion, Meditation, Wahrnehmungstraining sowie mit Methoden aus der Veränderungsarbeit
Ich arbeite dabei aus dem integralen Raum so das eine individuelle Lösungsfindung entstehen kann die sowohl der Zeit als auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entspricht. Es wird kein vordefinierter Wissen vermitteln, sondern individuelle Lösung die der Selbstentfaltung und Selbstentwicklung dienen. Obwohl jedes Seminar eine gleichbleibende Grundstruktur hat, läuft jede Veranstaltung anders ab.
Wie arbeiten wir in der Einzelberatung?
Zuerst mach ich eine Bestandsaufnahme der IST Situation, anschließend finden wir gemeinsam individuelle Lösungen. Dies kann in der Form von einem Gespräch entstehen aber auch mit Reflexionsaufgaben, einer Meditation oder anderen Methodiken der Veränderungsarbeit. Nicht die Methodik sondern der Mensch steht im Mittelpunkt, daher ist der ganzheitliche Lösungsweg meist so individuell wie der Mensch selbst.
Worin liegt der Unterschied von Persönlichkeitsentwicklung und Selbstentwicklung?
Das Wort „Persönlichkeit“ stammt von dem Lateinischen Wort „Persona“ ab, was umgangssprachlich so viel bedeutet wie „Maske“. Persöhnlichkeitsentwicklung ist auch tatsächlich häufig darauf ausgerichtet seinen die eigenen Masken, Anhaftungen oder Egoanteile zu erweitern oder an Problemen die dem entgegenstehen herumzudoktern oder sie wegzutherapieren. Bei der Selbstentwicklung steht das „Selbst“ im Vordergrund. Es geht also um eine Entfaltung der ureigenen Potentiale, Stärken und Wirkkräfte jenseits unseres Egos – ein Weg der Potentialentfaltung der nach meiner Erfahrung häufig der effizientere und effektivere ist.
Brauche ich Vorerfahrung oder Kompetenzen in einem bestimmten Gebiet?
Nein, die meisten meiner Teilnehmer haben vor allem im Thema Meditation oder Wahrnehmungstraining keine Vorerfahrung, es ist teilweise sogar von Vorteil wenn man unvoreingenommen rangeht da wir Meditation gezielt als Werkzeug zur Bewusstwerdung und nicht als Entspannungsmöglichkeit nutzen.
Was ist Meditation und wofür nutzen wir sie?
Wir nutzen Meditation als Werkzeug zur Bewusstwerdung und für Selbsterkentniss. Eine Vorerfahrung oder Übung ist nicht erforderlich. Bisher konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Meditation sehr schnell erlernen, viele waren überrascht wie einfach dies ist – ein Lehrer von mir hat mal gesagt „Wer atmen kann, kann auch Meditieren“
Warum ein kostenloses Erstgespräch und wie läuft dieses ab?
Um herauszufinden ob und wie eine gemeinsame Zusammenarbeit Sinn macht und das richtige für Sie ist biete ich ein kostenfreies und unverbindliches Kennenlerngespräch (Potenzialanalyse) an. Dieses kann über die Seite gebucht werden und findet in der Regel über Zoom statt. Live besuche in meinem Büro sind jederzeit möglich aber für ein 30 Minuten Gespräch häufig zu aufwendig. Wenn sie in der Nachbarschaft wohnen fühlen sie sich herzlich eingeladen den Termin auch in Live wahrzunehmen.
Wie schnell kann ich einen Termin bekommen?
In der Regel habe ich einen Vorlauf von ca. 2 Wochen. Für einen früheren Termin können wir gern telefonieren, um dann zu sehen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie am besten Zeit haben. In dringenden Fällen ist immer kurzfristig ein Termin möglich, auch Samstags.
Unterliegt der Berater oder Coach einer Schweigepflicht?
Einer Strafbarkeit gemäß § 203 StGB wegen Verletzung von Privatgeheimnissen wie bei einem Therapeuten, Arzt oder Anwalt unterliegt der Coach nicht, obwohl der Coach oft tiefgreifende Geheimnisse erfährt. Die Grundlage jedes erfolgreichen Coaches ist das Vertrauen. Bei mir ist Verschwiegenheit unter allen Umständen eine Selbstverständlichkeit – auf Wunsch wird dies auch schriftlich per Vertraulichkeitserklärung garantiert.
Wie setzt sich der Preis zusammen und welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Meine Preise setzen sich zusammen aus vielen Jahren praktischer Erfahrung sowie meinen zeitlichen und finanziellen Investitionen in Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Coaching, Veränderungsarbeit und Führung. Jedes Jahr besuche ich selbst ca. 20-30 Tage Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
Kann ein Seminar / Coaching steuerlich geltend gemacht werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Coaching steuerlich geltend gemacht werden.
Für ein Unternehmen stellt Coaching einen Einkauf einer Dienstleistung oder Beratungsleistung dar. Coaching-Leistungen für Angestellte werden als Betriebsausgaben abgesetzt. Gleiches gilt für Selbständige und Freiberufler für Ihre Fortbildungskosten. Wird das Coaching von einem Angestellten in Führungsposition aus eigener Tasche bezahlt, so kann der Angestellte die Kosten als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuer einbringen. Voraussetzung ist hier ebenfalls, dass die Aufwendungen objektiv durch die beruflichen Verhältnisse des/der Steuerpflichtigen veranlasst sind und sie subjektiv zur Förderung seines/ihres Berufs getätigt werden. Denn nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG liegen Werbungskosten nur dann vor, wenn Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden. Zu mehr Details oder Einzelfallbeurteilungen kann ein Steuerberater Auskunft geben.